Ambulant oder stationär
IHR WEG ZUR KUR.
Ambulant oder stationär
IHR WEG ZUR KUR
Eine Kur dient der Erhaltung und Stärkung der eigenen Gesundheit und Vitalität. Sie unterstützt die Genesung bei Krankheiten und Leiden verschiedener Art. In den folgenden zehn Schritten geben wir Antworten auf verschiende Fragen rund um das Thema „Ihr Weg zur Kur“.
1. ANSPRUCH
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.
2. ÄRZTLICHER BEFUND
Nach einem Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt bescheinigt dieser Ihnen die medizinische Notwendigkeit. Er empfiehlt Ihnen je nach Krankheitszustand einen ambulanten oder stationären Aufenthalt.
3. ANTRAG
Gemeinsam mit dem Arzt wird der Antrag ausgefüllt und an den zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle) übermittelt. Dem Antrag ist als Anlage eine umfassende Begründung der medizinischen Notwendigkeit durch den Arzt beizulegen.
4. PRÜFEN
Die Überprüfung des Kurantrags erfolgt durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.
5. GENEHMIGUNG DER KUR
Der zuständige Kostenträger erteilt die Genehmigung.
6. ABLEHNUNG DER KUR
Bei einer Ablehnung des Antrages sollte, am besten mit Unterstützung des Arztes, schriftlich Widerspruch eingelegt werden. In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht.
7. PRIVATE KUR
Eine Kur ist jederzeit auf eigene Kosten möglich. Gesetzlich Versicherte haben bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien, die ein Vertragsarzt am Kur- oder Heimatort verordnet.
8. KURORT
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann der Patient einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt der Kostenträger eine Vertragseinrichtung.
9. DAUER
Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen. Je nach Schwere der Krankheit ist eine Verlängerung möglich.
10. KOSTEN
Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung und einer ambulanten Rehabilitationsleistung besteht eine volle Kostenübernahme. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V werden 100 % der Kurarztkosten und 90 % der Kurmittel übernommen. Krankenkassen können außerdem einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung pro Tag bezahlen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Verordnung und 10 % der Kurmittel.